Unter dem Bieler Banner
Aus dem Jahre 1441 datiert eine Urkunde, in welcher der Bieler Meier in St. Immer die Grenzen des Erguel feststellt. Daraus erkennt man zweierlei: Pieterlen bildet einen festen Bestandteil des Erguel, und Meier und Rat von Biel üben in diesem Gebiet die Landesherrlichen Rechte in einem derartigen Maß aus, daß zu jener Zeit die Bezeichnung «Herrschaft Biel» üblich wird. So beginnen etwa zu Pieterlen ausgefertigte Dokumente mit den Worten:
«Wir Ammann und Gerichtssäße von Pieterlen, in der Herrschaft Biel gelegen, tun kund hiermit» usw. In jener Zeit zählten Pieterlen und die drei übrigen Dörfer zusammen 40 bis 50 Feuerstätten, was einer Bevölkerung von 300 bis 400 Seelen entspricht.
Biel besaß in Pieterlen namentlich auch das Bannerrecht, das heißt das Recht des militärischen Aufgebotes. Zufolge der Burgrechte mit Bern, Freiburg und Solothurn war Biel mit seinem Banner zu allen eidgenössischen Feldzügen zuzugspflichtig. Das Mannschaftsaufgebot an die einzelnen Gemeinden richtete sich nach der Zahl ihrer Wehrpflichtigen und nach der von Bern angeforderten Zuzugsstärke. Wir finden die Auszüger Pieterlens in den Feldzügen gegen den burgundischen Herzog Karl den Kühnen, nämlich in den Schlachten von Grandson und Murten, im Zug ins Elsaß und bei der Belagerung von Waldshut, dann auch in den italienischen Unternehmungen, etwa in der Schlacht bei Novara auf Seiten von Papst Julius. Unter den Ausgezogenen nennen die Mannschaftslisten Angehörige der Familien Scholl, Laubscher, Schneider, Hugi und Jaggi, um nur einige Namen zu nennen. Als Anerkennung für seinen Zuzug gegen Karl den Kühnen erhielt Biel mit seinem Bannergebiet das Recht, als Zugewandter Ort mit beratender Stimme in der Eidgenössischen Tagsatzung zu sitzen. Damit gehörte Pieterlen also gleichzeitig zwei Staatsgebilden an, dem bischöflichen und dem eidgenössischen!
Auf schriftliche Mahnung Solothurns vom 28. März 1415 schickte Biel Mannschaft ins Pieterlenmoos und auf die Juraberge, weil Kaiser Sigismund durch Eilboten gemeldet hatte, daß der soeben vom Konzil in Konstanz abgesetzte Papst Johann unter dem Schutze des Herzogs Friedrich von Österreich versuche, sich von Waldshut aus durch das Aaretal nach Savoyen durchzuschlagen. Die kaiserliche Mitteilung enthielt die Aufforderung, sich größter Wachsamkeit zu befleißen, um den fliehenden Papst gefangen zunehmen.
Im November 1532 erfolgte ein Vorstoß solothurnischer Reiterei über Pieterlen hinaus bis vor Bözingen, weil der französische Gesandte in Solothurn gemeldet hatte, er habe Bericht erhalten, daß burgundische Wegelagerer sich im «Westerholz» aufhielten, um von dort aus die Mannschaft zu überfallen, die aus Frankreich das den Eidgenossen geschuldete Geld bringe.