Der Bischof von Basel wird Landesherr


Der Verfall des karolingischen Reiches und die heillose Schwächung der einheitlichen Obergewalt begünstigten auch im Gebiete der heutigen Schweiz das Aufkommen territorialer Gewalten. Von einem Ende des Landes zum andern erhoben sich zahlreiche weltliche und geistliche Herren, die ihre vorher begrenzte Machtstellung zu voller Landesherrschaft umzubilden strebten.

Die Bischöfe schickten sich an, in ihren Sprengeln weltliche Rechte auszuüben. Seit dem 11.Jahrhundert erfreute sich der Bischof von Basel neben den geistlichen bereits ausgedehnter landesherrlicher Rechte, war also Kirchen- und Landesfürst in einem. Als weltlicher Machthaber hatte er keinen Herrn über sich als den Kaiser. In Biel, das aus gräflich-neuenburgischem Besitz an das Bistum Basel gelangt war, jedoch mit dem St. Immertal und dem Tessenberg kirchlich zum Bistum Lausanne gehörte, griffen die landesherrlichen Rechte des Basler Bischofs sogar über seine geistliche Domäne hinaus.