Chorgericht - Erklärung
Aus Verantwortung gegenüber Gott schuf die Regierung diese strengen Zuchtnormen. Um sie durchzusetzen, erfand sie die Chorgerichte, Welche in jeder Kirchgemeinde für Ehrbarkeit zu sorgen hatten. Sie hatten zwar keine Kompetenz, die Fehlbaren aus der kirchlichen Gemeinschaft auszuschliessen, aber doch das Recht und die Pflicht, zu ermahnen, zu rügen, zu büssen und für ein paar Tage zu inhaftieren.
Schwerere Fälle wie Blutschande, Totschlag und Gotteslästerung kamen vor das obere Chor- oder Ehegericht der Hauptstadt oder vor die Regierung.
Durch Mandate und Verordnungen aller Art tat die Obrigkeit ihren Willen kund. Sie war nicht spartanisch (oder calvinistisch) streng, aber trotzdem einschneidend. Als Vergehen wurden geahndet: Luxus, Wucher, Trunkenheit, Ehestreit, Unglaube, Aberglaube, Zauberei, Gotteslästerung, Spiel, Kleiderpracht und vieles andere mehr.
Einen langen Kampf führte die Regierung beispielsweise mit der Kleidermode, wobei auch volkswirtschaftliche Gründe der Sparsamkeit eine Rolle spielten.
Im Jahre 1743 erliess die Regierung die letzte Chorgerichtsordnung. Sie setzte zum Teil recht empfindliche Bussen fest, so beispielsweise zehn Pfund für die Sonntagsentheiligung.
Ein Mann hatte für das Befragen einer Zauberin zwanzig, eine Frau zehn Pfund zu bezahlen.
Das Tanzen in der Öffentlichkeit wurde unter Bussandrohung verboten, jedoch in Privathäusern und an gewissen Festen (wie Hochzeiten) bis abends neun Uhr gestattet.
1831 wurden die Chorgerichte aufgehoben. Nach und nach trat der Kanton den Kirchenchor den Gemeinden ab. Damit ging erstmals der ganze Kirchenbau in den Besitz der Kirchgemeinden über.